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(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Peter Christ GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkauftsbedingungen wird hiermit bestätigt.
(1) Die Angebote der Peter Christ GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Peter Christ GmbH. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
(3) Die Angestellten und Beauftragten der Peter Christ GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Mit Ihrer Bestellung/ Bestätigen des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder der Lieferung der bestellten Ware können wir dieses Angebot annehmen. Zunächst erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse (Bestellbestätigung). Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand unserer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande.
Bei der Bestellung über unseren Onlineshop umfasst der Bestellvorgang insgesamt 5 Schritte. Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschten Waren aus. Die Waren werden im Warenkorb gesammelt. Im zweiten Schritt melden Sie sich an. Im dritten Schritt geben Sie Ihre Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein. Im vierten Schritt wählen Sie die Versandart. Im fünften Schritt wählen Sie, wie Sie bezahlen möchten. Vor Abschicken der Bestellung können Sie die Daten jederzeit einsehen oder ändern. Vor einer verbindlichen Bestellung können Sie durch Betätigen des Zurück-Buttons im Browser auf die Seite gelangen, auf der Sie Ihre Daten erfasst haben. Ev.Eingabefehler können hier berichtigt werden. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn Sie durch Setzen des Häckchen bei „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und anerkannt. “ diese Vertragsbedingungen akzeptieren und dadurch in Ihren Antrag aufgenommen haben. Durch Klicken auf 'zahlungspflichtig bestellen` wird der Auftrag an uns übermittelt. Der Vertragstext wird von uns gespeichert und die Bestelldaten werden Ihnen per Email zu gesandt. Unsere AGB können von Ihnen jederzeit auch unter http://christ-arbeitsschutz.de/shop/content/3-allgemeine-geschaeftsbedingungen eingesehen werden.
(1) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich normaler Verpackung ab Werk.
(3) Die Kalkulation erfolgt aufgrund der angefragten Stückzahlen, die, wenn sie nicht bestellt werden, Mindermengenzuschläge erfordern.
(4) Ändern sich nach Maßgabe unseres Angebotes oder unserer Auftragsbestätigung in der Zeit bis zur Lieferung unserer Gestehungskosten, insbesondere die Preise für Fertigungs- und Hilfsmaterial, die Löhne oder Frachten, Nebengebühren, öffentliche Abgaben oder etwa neu hinzukommende Steuern, Zölle oder deren Erhöhungen und Zuschlägen, auch soweit sie bei Vorlieferanten eintreten, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert werden, sind wir berechtigt, den angebotenen oder vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.
(1) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2)Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Peter Christ GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – auch wenn sie bei Lieferanten der Peter Christ GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten - ,hat die Peter Christ GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Peter Christ GmbH, die Lieferung, bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils von Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Peter Christ GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hinaus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Peter Christ GmbH nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(4) Die Peter Christ GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
(1) Die Peter Christ GmbH gewährleistet, dass die Waren frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
(2) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Anweisungen der Peter Christ GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(3) Der Käufer muss dem Kundendienst der Peter Christ GmbH Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Peter Christ GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(4) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, sind die beanstandeten Artikel an die Peter Christ GmbH zurückzureichen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Peter Christ GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der Peter Christ GmbH zu zahlen sind.
(5) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(7) Gewährleistungsansprüche gegen die Peter Christ GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
(8) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Waren der Peter Christ GmbH und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt allerdings nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die dem Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
Tritt der Käufer von einem bereits erteilten Auftrag zurück, so sind die inzwischen bei der Peter Christ GmbH angefallenen Kosten sowie der entgangene Gewinn zu ersetzen. Sie werden von einer eventuell geleisteten Anzahlung in Abzug gebracht.
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Peter Christ GmbH. Der Käufer verwahrt das Eigentum der Peter Christ GmbH unentgeltlich. Waren, an der der Peter Christ GmbH Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Peter Christ GmbH ab. Die Peter Christ GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Bei Zugriffen Dritten auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Peter Christ GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfl. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Peter Christ GmbH liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
(1)
(1) Die Verpackung wird mit mindestens 1% vom Nettofakturbetrag berechnet.
(2) Collico-Paletten oder sonstige Behältermieten werden ebenfalls verrechnet.
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Peter Christ GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten ist der Sitz der Firma, soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist das für die Peter Christ GmbH örtlich und sachlich zuständige Amts- oder Landesgericht, soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.